Risikobeurteilung – Maschinenrichtlinie/Maschinenverordnung oder Druckgeräterichtlinie?

Viele Maschinen enthalten ebenfalls druckbeaufschlagte Bauteile. Und dann tut sich die Frage auf, nach welcher Richtlinie die Konformität geprüft wird. Die Aussage ist dabei klar – zumeist beides.

Die wenigsten Maschinen fallen nur unter die Druckgeräterichtlinie. Und die Maschinenrichtlinie/Maschinenverordnung ist umfassender. Deshalb ist die Antwort fast immer: Gesamtkonformität nach der Maschinenrichtlinie und individuelle Konformität der druckbeaufschlagten Bauteile nach Druckgeräterichtlinie.

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