Viele Maschinen enthalten ebenfalls druckbeaufschlagte Bauteile. Und dann tut sich die Frage auf nach welcher Richtlinie die Konformität geprüft wird.
Die Aussage ist dabei klar: Meistens beides.
Die wenigsten Maschinen fallen nur unter die Druckgeräterichtlinie. Und die Maschinenrichtlinie ist umfassender. Deshalb ist die Antwort fast immer: Gesamtkonformität nach der Maschinenrichtlinie und individuelle Konformität der druckbeaufschlagten Bauteile nach Druckgeräterichtlinie.