Richtig. Auch wenn für Kraftfahrzeuge die Maschinenrichtlinie ausdrücklich nicht gilt, ist es doch ein Produkt, das unter das Produktsicherheitsgesetz fällt. Und deshalb eine Risikobeurteilung benötigt.
Richtig. Auch wenn für Kraftfahrzeuge die Maschinenrichtlinie ausdrücklich nicht gilt, ist es doch ein Produkt, das unter das Produktsicherheitsgesetz fällt. Und deshalb eine Risikobeurteilung benötigt.