ATEX-Richtlinie

Was ist die ATEX-Richtlinie

Die ATEX-Richtlinie ist eine EU-Richtlinie, die den Explosionsschutz regelt. Darunter fallen Geräte (somit auch Maschinen) und Schutzsysteme, die zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen vorgesehen sind.

Bei der ATEX handelt es sich genau genommen um zwei Richtlinien. Die Richtlinie 2014/34/EU (Vorgänger: 94/9/EG; kurz: ATEX 95) richtet sich an den Hersteller, die Richtlinie 1999/92/EG (kurz: ATEX 137) an den Betreiber. Die Richtlinie ATEX 95 befasst sich mit Geräten, die in explosionsgefährdeten Bereichen aufgestellt werden sollen. In den Anwendungsbereich fallen außerdem Sicherheits-, Kontroll- und Regeleinrichtungen, die für den sicheren Betrieb erforderlich sind. Das Zusammenspiel beider Richtlinien soll einen sicheren Betrieb gewährleisten.

Welche Pflichten hat der Hersteller?

Die Richtlinie ATEX 95 regelt das Inverkehrbringen von explosionsgeschützten Geräten. Sie macht Vorgaben vor allem zur Konstruktion, zu Aufstellort und Umgebungsbedingungen sowie zur Kennzeichnung dieser Geräte.

Im Zusammenspiel mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gilt: In explosionsgefährdeten Bereichen hat ATEX Vorrang. Bei anderen Gefährdungen greift die Maschinenrichtlinie.

Was muss in die Betriebsanleitung?

Zur Betriebsanleitung bezieht die ATEX 95 ebenfalls klar Stellung.

Sie muss alle Informationen zur bestimmungsgemäßen Verwendung enthalten, außerdem Angaben zum sicheren Umgang in den einzelnen Lebensphasen:

  • Installation
  • Rüsten
  • Inbetriebnahme
  • Verwendung
  • Montage und Demontage
  • Instandhaltung, Wartung und Störungsbeseitigung

Die Angaben der Gerätekennzeichnung müssen sich in der Betriebsanleitung wiederfinden. Die Betriebsanleitung ist in der oder den Sprachen des Verwendungslandes auszuliefern, ebenso das Original in einer der EU-Amtssprachen.

Ab wann?

Die neue ATEX-95-Richtlinie 2014/34/EU muss spätestens ab dem 20. April 2016 angewendet werden.