Risikobeurteilung: Die Zehn Gebote der Risikobeurteilung

Eine Risikobeurteilung ist keine optionale Leistung des Herstellers, sondern gesetzlich vorgeschrieben

Einschlägige EU-Richtlinien des New Legislative Frameworks (z. B. Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Druckgeräterichtlinie 97/23/EG, Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU) und nationale Gesetze (in DE z. B. Produktsicherheitsgesetz) fordern explizit die Durchführung einer Risikobeurteilung und die damit einhergehende Erhöhung der Sicherheit.

Eine Risikobeurteilung beginnt sofort mit Start der Planung und Entwicklung

Eine Risikominimierung erfolgt durch konstruktive, sicherheitstechnische und instruktive Maßnahmen. Und zwar in dieser Priorisierung. Deshalb startet die Risikobeurteilung mit den ersten Konstruktionsskizzen und dem Vorliegen des Pflichtenheftes.

Risikobeurteilung ist ein iterativer Prozess

Die Risikobeurteilung begleitet den Konstruktionsvorgang, jede Umkonstruktion muss wieder neu geprüft werden, jedes Bauteil auf eigene und kombinierte Gefahren untersucht werden. Selbst After-Sales-Meldungen und Produktbeobachtungen fließen in die Risikobeurteilung mit ein.

Eine Risikobeurteilung berücksichtigt sämtliche Lebensphasen eines Produkts

Sie betrachtet alle Gefährdungen in sämtlichen Lebensphasen:

  1. Transport
  2. Montage und Installation
  3. Inbetriebnahme
  4. Einrichten
  5. Einlernen (Teachen)/ Programmieren und/oder Umrüsten
  6. Betrieb
  7. Reinigung
  8. Instandhaltung
  9. Fehlersuche und –beseitigung
  10. Demontage und Entsorgung
  11. Außer Betrieb nehmen.

Verantwortlich für die Risikobeurteilung ist schlussendlich die Geschäftsführung

Es ist ihre Aufgabe dieser gesetzlichen Pflicht nachzukommen und dass Personal und Ressourcen in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen, um eine Risikobeurteilung angemessen und sorgfältig durchführen zu können.

Eine Risikobeurteilung muss dokumentiert und aufbewahrt werden

Dabei ist die Form und Gestaltung der Dokumentation nicht im Detail vorgeschrieben. Eine gerichtsverwertbare Archivierung vermeidet böse Überraschungen.

Eine Risikobeurteilung lebt und wächst

Die Dokumentation der Risikobeurteilung ist nie endgültig abgeschlossen, als sie bei jeder Nachrüstung oder jedem Umbau einer Maschine erneut angepasst werden muss.

Eine Risikobeurteilung ist kein profanes Stück Papier, sondern Ergebnis eines anspruchsvollen Prozesses

Daher ist die Risikobeurteilung normalerweise eine Aufgabe der Konstrukteure und Entwickler. Denn sie setzt ausreichend Fachwissen voraus, über das in aller Regel die Technischen Redakteure nicht verfügen.

Eine Risikobeurteilung ist Bestandteil der internen technischen Dokumentation

Sie kann von den Technischen Redakteuren verwaltet werden und ist Behörden und Gerichten auf Verlangen vorzulegen, gehört jedoch üblicherweise nicht zum Lieferumfang einer Maschine, da sie internes Knowhow enthalten kann.

Eine Risikobeurteilung ist keine Schikane der Europäischen Union oder der Behörden

Sie ist eine Marktvoraussetzung, eine Chance für den Hersteller zur Verbesserung seiner Produkte und zum Vorbeugen von Haftungsrisiken.