Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wurde am 29.06.2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Verordnung tritt am 20. Tag nach Bekanntgabe direkt in allen Mitgliedsländern in Kraft, also am 19.07.2023.
Alle Maschinen, die vor dem 20.1.2027 ausgeliefert werden, können noch eine Konformitätserklärung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ausgestellt bekommen, alle Produkte danach müssen eine Konformitätserklärung nach Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 erhalten.