Risikobeurteilungen sind für alle Produkte zu erstellen, die unter eine EU-Richtlinie fallen und somit CE-Kennzeichnungspflichtig, aber auch für Produkte, die unter das Produktsicherheitsgesetz fallen. Die EU schreibt vor, dass nur sichere Produkte auf den Markt gelangen dürfen. Im Falle einer Maschine, die CE-Kennzeichnungspflichtig ist die Risikobeurteilung Teil des Konformitätsbewertungsprozesses. Im Fall eines Produktes, dass unter das Produktsicherheitsgesetz fällt, müssen die Risiken bekannt sein, um den sicheren Gebrauch zu gewährleisten. Um die Risiken zu identifizieren und analysieren ist ebenso eine Risikobeurteilung notwendig.