Grundsätzlich sind Normen nicht rechtsverbindlich. Es besteht allerdings die Möglichkeit über das Vertragsrecht zwischen Hersteller und Betreiber die Anwendung bestimmter Normen festzulegen.
Grundsätzlich sind Normen nicht rechtsverbindlich. Es besteht allerdings die Möglichkeit über das Vertragsrecht zwischen Hersteller und Betreiber die Anwendung bestimmter Normen festzulegen.