Bei „Stand der Technik“ handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Er ist einer der wichtigsten Technikklauseln für Maschinensicherheit, Produktsicherheit und Arbeitssicherheit. Mit der Klausel „Stand der Technik“ soll sichergestellt werden, dass die beste verfügbare Technik zum aktuellen Zeitpunkt zum Einsatz kommt.