Ein Verstoß gegen das Produktsicherheitsgesetz kann zu folgenden Konsequenzen führen:
- Anordnungen einer Behörde, z.B.
- die Untersagung des Inverkehrbringens und des weiteren Vertriebs, Verpflichtung zu Nachbesserungen und Rückrufaktionen
- Bußgelder bis zu einer Höhe von 100.000 Euro
- Gewährleistung/Sachmängelhaftung: Der Käufer kann z.B.:
- Nachbesserungen/Preisminderung verlangen
- Schadensersatz fordern
- vom Kaufvertrag zurücktreten
- Produkthaftung: Jedes Produkt mit einem sicherheitstechnischen Mangel ist fehlerhaft.
- wettbewerbsrechtliche Konsequenzen:
- Abmahnungen
- Schadensersatz
- Strafrechtliche, persönliche Verantwortung:
- kann Geschäftsführende und Vorstände betreffen, aber auch nachgeordnete Mitarbeiter