Was passiert eigentlich, wenn ich keine Risikobeurteilung habe?

Ein Verstoß gegen das Produktsicherheitsgesetz kann zu folgenden Konsequenzen führen:

  • Anordnungen einer Behörde, z.B.
  • die Untersagung des Inverkehrbringens und des weiteren Vertriebs, Verpflichtung zu Nachbesserungen und Rückrufaktionen
  • Bußgelder bis zu einer Höhe von 100.000 Euro
  • Gewährleistung/Sachmängelhaftung: Der Käufer kann z.B.:
  • Nachbesserungen/Preisminderung verlangen
  • Schadensersatz fordern
  • vom Kaufvertrag zurücktreten
  • Produkthaftung: Jedes Produkt mit einem sicherheitstechnischen Mangel ist fehlerhaft.
  • wettbewerbsrechtliche Konsequenzen:
  • Abmahnungen
  • Schadensersatz
  • Strafrechtliche, persönliche Verantwortung:
  • kann Geschäftsführende und Vorstände betreffen, aber auch nachgeordnete Mitarbeiter

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