Wie wir für Sie tätig werden können, hängt ganz von Ihnen ab. Damit Sie mehr über die verschiedenen Projektmodelle und deren Möglichkeiten für Ihr Unternehmen erfahren möchten, haben wir für Sie detailliertere Informationen hier zusammengestellt.
Inhalt
Projektbezogene Arbeit
Projektbezogene Arbeit basiert in der Regel auf einem Werkvertrag oder einem Dienstvertrag. Diese beiden Vertragsarten unterscheiden sich wie folgt:
Werksvertrag
In diesem Fall sind wir verantwortlich für die erfolgreiche Erledigung eines abgrenzbaren Projektes. Die Betonung liegt dabei darauf, dass der Vertrag nur dann erfüllt ist, wenn ein bestimmtes, vorher vereinbartes Ziel erreicht ist (der “Erfolg”, z. B. die Bedienungsanleitung XYZ ist fertig). Unsere Mitarbeiter können selbstverständlich bei Bedarf bei Ihnen vor Ort arbeiten, aber nur an diesem Projekt. Sie dürfen nicht in Ihre internen Arbeitsabläufe eingebunden werden.
Dienstvertrag
Bei dieser Vertragsart besteht der Leistungsgegenstand nicht in der Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, sondern in der Erbringung bestimmter Dienstleistungen für eine bestimmte Zeit (z. B. ein Tag Beratung). Auch in diesem Fall können unsere Mitarbeiter bei Ihnen vor Ort arbeiten, sie müssen die Dienstleistungen aber selbstständig erbringen können und dürfen keinesfalls in Ihre internen Arbeitsabläufe eingebunden werden.
Beiden Vertragstypen gemeinsam ist, dass Sie als Auftraggeber unseren Mitarbeitern gegenüber nicht weisungsbefugt sind, diese weitestgehend selbstständig auch bei Ihnen vor Ort arbeiten können müssen und sie nicht in Ihre internen Arbeitsabläufe eingebunden werden dürfen.
Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)
Die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung wurde der ARAKANGA GmbH gemäß §1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) am 21.8.2001 vom Landesarbeitsamt Hessen erteilt.
Somit können wir Ihnen Mitarbeiter vermitteln, die längere Zeit (entsprechend dem AÜG) in Ihrem Hause arbeiten und voll in Ihre internen Arbeitsabläufe eingebunden werden können – wie eigene Mitarbeiter, jedoch zeitlich befristet.
Outsourcing
Was bedeutet es die technische Dokumentation outzusourcen?
Outsourcing von Dokumentationsleistungen bedeutet zunächst einmal nicht, dass zentrales Know-how nach “draußen” gegeben wird.
Im Gegenteil – es bedeutet, dass wichtiges Know-how über die Dokumente bei entsprechender Auswahl eines qualifizierten Dienstleisters nicht mehr verloren gehen kann. Und es bedeutet, dass Ihre Dokumente nicht nur inhaltlich Ihren Qualitätsansprüchen entsprechen, sondern auch dokumentationstechnologisch immer auf dem Stand der Technik sind.
Vorteile des Outsourcing
Kurz zusammengefasst hat Outsourcing für Sie folgende Vorteile:
- Konzentration auf Kernkompetenzen:
Sie können sich mit Ihrem Unternehmen auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren und müssen nicht Sorge dafür tragen, dass bestimmte Mitarbeiter in einer für Sie irrelevanten Spezialtechnologie weitergebildet werden. - Flexible Ressourcen:
Unsere Mitarbeiter sind Spezialisten für Technische Dokumentation – dafür wird in unserem Unternehmen gesorgt. Darüber hinaus sind unsere Mitarbeiter in der Lage, Ihre Produkte in angemessener Zeit soweit kennenzulernen, wie es für die Dokumentationserstellung notwendig ist. Wir als qualifizierter Dienstleister werden dafür sorgen, dass dieses Wissen möglichst redundant vorhanden ist – nicht nur in einem Kopf. Dadurch haben Sie bei Bedarf einen flexiblen Ressourcenpool. - Nachprüfbarer Qualitätsstandard:
Ein erfahrener Dienstleister arbeitet entsprechend Standards, wie z. B. den gültigen Normen, aber er wird auch Erstellungs- und Strukturierungsmethoden benutzen – wie ARAKonzept. Damit können Sie sicher sein, dass Ihre Dokumentation auch inhaltlich den Qualitätsansprüchen Ihrer Kunden entspricht.
Wichtig beim kompletten Outsourcing von Dokumentationsleistungen ist, dass ein geeigneter Dienstleister gefunden wird und gewisse Grundregeln für den Outsourcing-Prozess festgelegt werden.
Charakteristika des Dienstleisters
Das sollte ein geeigneter Dienstleister mitbringen:
- Die Mitarbeiter sollten über eine selbstständige Arbeitsweise verfügen.
- Die Technische Redaktion sollte zur Kernkompetenz des Dienstleisters gehören.
- Er sollte über grundlegende Kenntnisse der unternehmensinternen Abläufe beim Auftraggeber verfügen.
- Er muss prinzipiell technisches Verständnis für die Produkte des Auftraggebers aufbringen
Grundregeln des Outsourcing-Prozesses
Wichtige Grundregeln sind für einen optimalen Outsourcing-Prozess:
Definition eines Redaktionsleitfadens
- Zielgruppen und den Zweck der Dokumentation, nach Dokumentarten gegliedert
- Relevante Normen und Richtlinien
- Standardstrukturen und Gestaltung der Dokumente, mit Mustern für Dokumentarten
- Abläufe in der Redaktion
- Arbeitsanleitungen für Redakteure
Klare Definition der Beauftragung und Auftragsabnahme
- Beobachtung und Recherche der Änderungsmitteilungen
- Einpflegen der Änderungen
- Systemunterstützte Auftragsverfolgung
- gegebenenfalls klar umrissene Einzelaufträge
Rechercheprozess
- Zugang zu allen relevanten Daten in den Systemen des Kunden
- „Schulung“ der Ansprechpartner in Konstruktion, Entwicklung etc. über ihre Rolle im Dokumentationsprozess
Erstellungsprozess
- Zielgruppenorientiertes Konzept
- Modularisierung
- Systemunterstützung
Übersetzungsprozess
- Optimale Nutzung des Translation Memorys
- Systemunterstützung
Qualitätssicherung
- Permanente Prozessbeobachtung und Nachsteuerung
- Dokumentation der veränderten Prozesse im Redaktionsleitfaden
- Benutzung von Checklisten
- Vier-Augen-Prinzip