EMV-Richtlinie

Was ist die EMV-Richtlinie

Die EMV-Richtlinie ist eine EU-Richtlinie, die sich mit der elektromagnetischen Verträglichkeit von Betriebsmitteln befasst. Unter Betriebsmittel werden dabei elektrisch betriebene Geräte oder ortsfeste Anlagen verstanden.

Welche Pflichten hat der Hersteller?

Die Richtlinie verlangt, dass

  • der elektromagnetische Emissionspegel des Geräts gering ist und
  • das Gerät unempfindlich gegen Störeinflüsse von außen ist.

Der Hersteller hat sicherzustellen, dass die Geräte gemäß allen einschlägigen harmonisierten Normen gebaut wurden.

Dazu muss er folgenden Pflichten nachkommen:

  • Bewertung der elektromagnetischen Verträglichkeit durchführen
  • Technische Unterlagen erstellen (Gerätebeschreibung, Entwürfe sowie Fertigungszeichnungen usw., Aufstellung der angewandten Normen, Ergebnisse der Konstruktionsberechnungen, Prüfberichte, Risikoanalyse und Risikobewertung)
  • Konformität der Fertigungsprozesses und der hergestellten Geräte sicherstellen
  • Konformitätserklärung ausstellen und CE-Kennzeichnung anbringen
  • Mit den oben genannten technischen Unterlagen weist der Hersteller nach, dass das Produkt den Anforderungen entspricht. Die technischen Unterlagen sind zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen des Geräts auf Anfrage der Marktüberwachung auszuhändigen.

Was muss in die Betriebsanleitung?

Auch zur externen Dokumentation nimmt die Richtlinie konkret Stellung: „Die Informationen, die zur Nutzung des Geräts entsprechend dessen Verwendungszweck erforderlich sind, müssen in der dem Gerät beigefügten Betriebsanleitung enthalten sein.“ Eine Betriebsanleitung ist demnach verbindlich vorgeschrieben. Zudem muss dokumentiert werden, welche besonderen Vorkehrungen bei Montage, Installierung, Wartung oder Betrieb des Geräts zu treffen sind, um eine maximale Störfestigkeit bei minimaler Störaussendung zu gewährleisten. Bei Geräten, die nicht für den Einsatz in Wohngebieten geeignet sind, ist auf eine Nutzungsbeschränkung eindeutig hinzuweisen.

Ab wann?

Die neue EMV-Richtlinie 2014/30/EU muss spätestens ab dem 20. April 2016 angewendet werden. Bis dahin ist der Vorgänger 2004/108/EG noch gültig.