Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 sieht einen allgemeinen Übergangszeitraum von 42 Monaten, bis zum 20.01.2027, vor. Ab diesem Zeitpunkt muss die neue Maschinenverordnung verwendet werden. Allerdings treten einige Punkte bereits früher in Kraft:
19.07.2023:
Beginn der Aktualisierung und Aufnahme neuer Produkte in Anhang I Teil A der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
Bildung eines EU-Ausschusses zur Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
20. 10. 2023:
Erlass von Vorschriften über Sanktionen durch die EU-Mitgliedsstaaten
20.01.2024:
Notifizierung von nationalen Konformitätsbewertungsstellen
20.07.2024:
Beginn der Aktualisierung und Aufnahme neuer Produkte in Anhang I
Erlass delegierter Rechtsakte
Bewertungsberichte der EU-Kommission