Ab wann muss ich die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 verwenden?

Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 sieht einen allgemeinen Übergangszeitraum von 42 Monaten, bis zum 20.01.2027, vor. Ab diesem Zeitpunkt muss die neue Maschinenverordnung verwendet werden. Allerdings treten einige Punkte bereits früher in Kraft:

19.07.2023:
Beginn der Aktualisierung und Aufnahme neuer Produkte in Anhang I Teil A der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
Bildung eines EU-Ausschusses zur Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

20. 10. 2023:
Erlass von Vorschriften über Sanktionen durch die EU-Mitgliedsstaaten

20.01.2024:
Notifizierung von nationalen Konformitätsbewertungsstellen

20.07.2024:
Beginn der Aktualisierung und Aufnahme neuer Produkte in Anhang I
Erlass delegierter Rechtsakte
Bewertungsberichte der EU-Kommission

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