Viele Maschinen enthalten ebenfalls druckbeaufschlagte Bauteile. Und dann tut sich die Frage auf, nach welcher Richtlinie die Konformität geprüft wird. Die Aussage ist dabei klar – zumeist beides.
Die wenigsten Maschinen fallen nur unter die Druckgeräterichtlinie. Und die Maschinenrichtlinie/Maschinenverordnung ist umfassender. Deshalb ist die Antwort fast immer: Gesamtkonformität nach der Maschinenrichtlinie und individuelle Konformität der druckbeaufschlagten Bauteile nach Druckgeräterichtlinie.