Vermindere ich eigentlich Gefahren durch meine Risikobeurteilung?

Wir betrachten das mal am Beispiel von Lärm, übermäßiger Schallemission.
Zuerst sollte eine Überprüfung während der Konstruktion stattfinden. Es ist häufig am einfachsten Lärm direkt an der Wurzel zu bekämpfen. Ein alternativer Antrieb, schwingende Flächen oder Hohlräume, Schwingungsdämpfer – alles konstruktive Maßnahmen die sehr effizient, unaufwendig und automatisch wirken.
Habe ich diese Möglichkeiten erschöpft sollte ich über Sicherheitseinrichtungen nachdenken, Schallschutzwände, gedämmte Bedienplätze etc.
Erst wenn der Lärm immer noch zu hoch ist, erfolgt über die Instruktion und Warnsymbole der Rückgriff auf die PSA, Kapselgehörschutz z.B.
All diese Maßnahmen werden detailliert in der Risikobeurteilung dokumentiert und bewertet.

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