Was bedeutet „Zugänglichkeit der Dokumentation“ im Sinne der Maschinenverordnung?

Zugänglichkeit bedeutet:

  • Deutliche Ansage, wo die Dokumentation zu haben ist. Möglichst maschinennah angegeben!
  • Neutrales Format. Zum Beispiel Druck- und speicherbares PDF.
  • Unabhängig vom Zustand der Maschine! Nicht nur in der Steuerung der Maschine hinterlegt!
  • Nicht nur als Onlinehilfe in der Steuerung!
  • Stabile, sichere Onlineverfügbarkeit über mindestens 10 Jahre

Den Rest werden die Gerichte im Laufe der Zeit oder die EU mit einem Guide regeln.

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