Was sind im Sinn der Maschinenverordnung „Sicherheitsinformationen, die für die sichere Inbetriebnahme der Maschine und für deren sichere Verwendung wesentlich sind“?

Wesentlich sind z. B.

  • Transport
  • Beschreibung
  • Sicherheitshinweise
  • Bedienung
  • Einrichtung
  • Einstellung

Eher nicht wesentlich sind

  • Wartungs- und Instandhaltungsinformationen
  • Schaltplänen und technischen Zeichnungen
  • Lagerung
  • Entsorgung

Den Rest werden die Gerichte im Laufe der Zeit oder die EU mit einem Guide regeln.

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