Welche Sicherheitsüberlegungen gehören zu einer Risikobeurteilung?

Eine entwicklungsbegleitenden Risikobeurteilung beinhaltet folgendes:

  • Sicherheit durch Konstruktion: die konstruktiv inhärente Sicherheit,
  • Sicherheit durch zusätzliche Bauteile: die Sicherheitseinrichtungen,
  • Sicherheit durch sicheres Handeln: die Sicherheitsinstruktionen in einer Bedienungsanleitung.

Diese Anteile sind ganz klar priorisiert. Nur wenn ich keine konstruktive Sicherheit erreichen kann, kommt eine Sicherheitseinrichtung in Frage. Nur wenn ich keine Sicherheitseinrichtung einsetzen kann, dann muss ich vor den Restgefahren warnen.

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