Welche Veröffentlichungsform ist nach der EN ISO 20607 zulässig?

In welcher Veröffentlichungsform die Betriebsanleitung dem Betreiber zur Verfügung gestellt wird ist in der Regel vertraglich festgehalten.

Nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind Betriebsanleitungen in Papierform mitzuliefern. Der Grund dafür ist, dass es keine bestimmten Bedingungen für das „zur Verfügung stellen“ von Betriebsanleitungen gibt. Das bedeutet, es ist davon auszugehen, dass der Betreiber nicht über die Möglichkeiten verfügt, die Betriebsanleitung in elektronischer Form oder über eine Website aufzurufen.

Anders ist es bei der DIN EN ISO 20607. Diese listet Möglichkeiten von Veröffentlichungsformen, die für die Auslieferung von Betriebsanleitung zulässig sind. Unter Punkt 7 “Veröffentlichungsformen” wird klargestellt, das Papier nicht mehr die einzig zulässige Form ist.

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