Welche Voraussetzungen erfüllt sein, um ein Redaktionsobjekt in TIM-RS freizugeben?

Bevor ein Redaktionsobjekt in TIM-RS freigegeben werden kann, muss ein Redaktionsobjekt zunächst den Status „Zur Prüfung freigegeben“ vorweisen. Damit wird gesichert, dass die Inhalte der Redaktionsobjekte von einer 2. Person gelesen und auf Richtigkeit geprüft werden. Erst nachdem der Redakteur die Rückmeldung erhalten hat, dass alles fachlich korrekt ist, kann das Redaktionsobjekt den Status „Freigegeben“ erhalten. Mit der Freigabe des Redaktionsobjektes, erhält der Redakteur auch die Information, dass dieses Modul in dieser Version nur 1:1 wiederverwendet werden darf. Sollten daran Änderungen vorgenommen werden gilt zu hinterfragen, ob diese auch für das „freigegebene Redaktionsobjekt“ gelten oder ob in diesem Fall ein neues Redaktionsobjekt erzeugt werden muss. Wenn die Änderungen auch für das „freigegebene Redaktionsobjekt“ gelten, kann man diesen in einen neuen Status einteilen – der Status „Korrekturen einarbeiten“.

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