Kann ich durch die Maschinenverordnung komplett auf die Papierdokumentation verzichten?

Die Antwort ist ein klares “Jein”. Unter folgenden Bedingungen ist die Papierdokumentation verpflichtend: Um auf die Papierform verzichten zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Und für Montageanleitungen von unvollständigen Maschinen gelten die Punkte 2 bis 5 natürlich ebenfalls. Was definitiv digital zur Verfügung gestellt werden kann, sind die Konformitätserklärung bzw. die Einbauerklärung.

Ab wann muss ich die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 verwenden?

Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 sieht einen allgemeinen Übergangszeitraum von 42 Monaten, bis zum 20.01.2027, vor. Ab diesem Zeitpunkt muss die neue Maschinenverordnung verwendet werden. Allerdings treten einige Punkte bereits früher in Kraft: 19.07.2023:Beginn der Aktualisierung und Aufnahme neuer Produkte in Anhang I Teil A der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230Bildung eines EU-Ausschusses zur Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 … Weiterlesen

Maschinenverordnung – ab wann gilt die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wurde am 29.06.2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Verordnung tritt am 20. Tag nach Bekanntgabe direkt in allen Mitgliedsländern in Kraft, also am 19.07.2023.Alle Maschinen, die vor dem 20.1.2027 ausgeliefert werden, können noch eine Konformitätserklärung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ausgestellt bekommen, alle Produkte danach müssen eine Konformitätserklärung nach Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 erhalten.